Verantwortung für die Zollabfertigung
Der Käufer versteht und bestätigt, dass es sich bei dieser Transaktion um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt. Die Waren müssen vom Land/der Region des Verkäufers in das vom Käufer angegebene Zielland/die Zielregion transportiert werden. Als Importeur trägt der Käufer die Hauptverantwortung für die Abwicklung der Zollabfertigungsverfahren für die Waren im Zielland/-region, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Bereitstellung der vom Zoll verlangten erforderlichen Personen- oder Firmenidentifikationsdaten, Steuernummern und anderen relevanten Dokumenten;
- Zusammenarbeit mit dem Zoll bei der Inspektion, Deklaration und anderen Verfahren der Waren;
- Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften und Richtlinienanforderungen in Bezug auf importierte Waren im Zielland/in der Zielregion.
- Steuern, Gebühren und Spesen
Ⅰ. Zölle und Einfuhrsteuern: Alle Zölle, Einfuhrsteuern, Mehrwertsteuer (MwSt.), Verbrauchsteuer, Zollzuschläge und andere Steuern (gemeinsam als „Einfuhrsteuern“ bezeichnet), die bei der Einfuhr von Waren in das Zielland/die Zielregion erhoben werden können, sind vollständig vom Käufer zu tragen. Die vom Verkäufer in der Bestellung angegebenen Preise beinhalten in der Regel diese Einfuhrsteuern nicht.
Ⅱ. Unsicherheit: Die Höhe, der Satz und die Erhebungsanforderungen der Einfuhrsteuern werden von den Zoll- und Steuerbehörden des Ziellandes/der Zielregion unabhängig auf der Grundlage ihrer aktuellen Gesetze und Vorschriften, des Warenwerts, ihrer Kategorie und ihres Ursprungs usw. festgelegt. Der Verkäufer kann die konkrete Höhe dieser Gebühren nicht im Voraus bestimmen und ist nicht für die Schätzung dieser Beträge verantwortlich.
Ⅲ. Kosten Dritter: Der Käufer ist für Lagergebühren, Standgelder, Agenturgebühren und andere damit verbundene Kosten verantwortlich, die sich aus der Zollabfertigung ergeben.
Zahlung und Zusammenarbeit
Ⅰ. Der Käufer hat auf Verlangen des Zoll- oder Logistikdienstleisters unverzüglich alle Einfuhrsteuern und damit verbundenen Gebühren zu zahlen, um eine reibungslose Zollabfertigung der Waren sicherzustellen.
Ⅱ. Wenn der Käufer die Einfuhrsteuern nicht rechtzeitig zahlt oder die für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente nicht bereitstellt, kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Beschlagnahme durch den Zoll, Bußgeldern oder einer erzwungenen Rücksendung der Waren kommen. Alle dadurch entstehenden Zusatzkosten (z. B. Lagergebühren, Rücksendegebühren, Bearbeitungsgebühren) und Verluste gehen zu Lasten des Käufers.
Ⅲ. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer oder der vom Verkäufer benannte Logistikdienstleister zur Durchführung der Zollabfertigungsverfahren das Recht hat, dem Zielzoll und den zuständigen Abteilungen die erforderlichen Bestell- und Empfängerinformationen zur Verfügung zu stellen.
Abwicklung fehlgeschlagener Zollabfertigungen
Wenn die Ware aus Gründen des Käufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verweigerung der Zahlung von Einfuhrsteuern, die Unfähigkeit, gültige Zollabfertigungsdokumente vorzulegen, ein Verstoß gegen Einfuhrkontrollbestimmungen usw.) nicht abgefertigt werden kann, hat der Verkäufer das Recht zu wählen:
- Vom Käufer verlangen, die Räumungshindernisse innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen;
- Entsorgen Sie die Ware oder veranlassen Sie die Rücksendung. Alle anfallenden Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rücksendekosten, Steuern und Bearbeitungsgebühren) werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen, der an den Käufer zurückerstattet wird. Etwaige Fehlbeträge kann der Verkäufer vom Käufer erstatten;
- Betrachten Sie den Käufer als vertragsbrüchig. Der Verkäufer kann die Bestellung stornieren und hat das Recht, den Käufer gemäß den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verantwortung zu ziehen.
Unterstützung des Verkäufers
Auf begründetes Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer die erforderlichen Handelsrechnungen, Packlisten, Ursprungsinformationen und andere für die Zollabfertigung erforderliche Dokumente zur Verfügung. Die vom Verkäufer bereitgestellte Wertangabe der Waren basiert auf dem tatsächlichen Transaktionsbetrag. Verlangt der Käufer vom Verkäufer die Abgabe falscher oder unrichtiger Angaben, steht dem Verkäufer ein Ablehnungsrecht zu und der Käufer trägt alle daraus entstehenden Rechtsfolgen allein.
Wichtiger Hinweis: Die Zollrichtlinien verschiedener Länder sind komplex und können sich jederzeit ändern. Vor der Aufgabe einer Bestellung ist der Käufer dafür verantwortlich, die Zoll- oder Steuerbehörden des Ziellandes/der Zielregion zu konsultieren, um sich über die relevanten Einfuhrbeschränkungen, -verbote und Steuerschätzungen zu informieren. Durch den Abschluss der Bestellung erklärt der Käufer, dass er diese Klausel gelesen und verstanden hat und sich damit einverstanden erklärt, alle Verantwortlichkeiten gemäß dieser Klausel zu tragen.

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